UNO Parallelbericht Schweiz 2020
Zusammenfassung
Die Konferenz ADHS wird 2020 als Teils des Konsultativverfahrens an den Vereinten Nationen in Genf einen Parallelbericht zu ADHS einreichen. Der Bericht beabsichtigt, den Kinderrechtsausschuss sowie die Schweizer Regierung auf das wachsende Problem hinzuweisen, dass Druck auf Kinder und Eltern ausgeübt wird, einer «Behandlung» von ADHS mit psychotropen Substanzen zuzustimmen. Das Projekt wird durch Beatrice Gnaegi und Pascal Rudin geleitet.
Einleitung
Mit dem Begriff Parallelbericht (umgangssprachlich auch: Schattenbericht) wird ein Bericht einer oder mehrerer Nichtregierungsorganisationen beispielsweise über den Prozess der Umsetzung einer Konvention an ein entsprechendes Komitee bezeichnet, welches diesen Prozess überwacht. Die Konferenz ADHS plant, 2020 einen solchen Parallelbericht zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention zuhanden des Kinderrechtsausschusses der Vereinten Nationen (UNO) einzureichen.
Die Empfehlungen des UNO-Kinderrechtsausschusses an die Schweiz
Der Kinderrechtsausschuss hat 2015 in seinen abschliessenden Bemerkungen Empfehlungen an die Schweiz abgegeben. Dies zu vielen verschiedenen Themen, bei denen die Umsetzung der Kinderrechtskonvention (KRK) noch lückenhaft oder inexistent ist, darunter auch zu ADHS. Eine gute Übersicht zu den Empfehlungen findet sich auf der Webseite des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte. Zu ADHS hat sich der Ausschuss wie folgt geäussert:
Psychische Gesundheit
60. Der Ausschuss ist besorgt über die Häufigkeit der Diagnose Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitäts-Störung (ADHS) oder Aufmerksamkeitsdefizit-Störung (ADS) und die damit zusammenhängende Verschreibung von psychotropen Substanzen, insbesondere von Methylphenidaten bei Kindern, trotz zunehmender Hinweise auf schädigende Folgen dieser Medikamente. Des Weiteren ist der Ausschuss besorgt über Berichte, wonach mit dem Schulverweis des Kindes gedroht wird, wenn Eltern der Behandlung ihrer Kinder mit psychotropen Substanzen nicht zustimmen.
61. Der Ausschuss empfiehlt dem Vertragsstaat:
- Studien zu nicht medikamentösen Diagnose- und Therapieansätzen bei ADHS und ADS durchzuführen.
- sicherzustellen, dass die zuständigen Gesundheitsbehörden den Ursprung der Unaufmerksamkeit im Klassenzimmer ermitteln und die Diagnostik von psychischen Gesundheitsproblemen bei Kindern verbessern.
- die Unterstützung für Familien zu verbessern, einschliesslich des Zugangs zu psychosozialer Beratung und psychologischer Unterstützung, und sicherzustellen, dass Kinder, Eltern, Lehrkräfte und andere Berufsgruppen, die mit oder für Kinder arbeiten, angemessene Informationen zu ADHS und ADS erhalten.
- die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass Druck auf Kinder und Eltern ausgeübt wird, einer Behandlung mit psychotropen Substanzen zuzustimmen.
Die vollständigen Empfehlungen können als PDF heruntergeladen werden: Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch.
Stellungnahme der Schweizer Regierung
In seiner Stellungnahme zu der Anfrage 15.1009 hat der Schweizer Bundesrat sich zu der Empfehlung d. folgendermassen geäussert: «Aktuell hat der Bundesrat keine Kenntnis von konkreten Fällen von entsprechenden Ausschlüssen, wenn Eltern sich weigern, ihr Kind mit Ritalin behandeln zu lassen» (die vollständige Stellungnahme, auch zu den weiteren Empfehlungen, kann in der Datenbank der Bundesversammlung nachgelesen werden.
Ziel des Projekts «UNO Parallelbericht Schweiz 2020»
Das Ziel dieses Projektes ist es deshalb, Kurzbiographien zu erheben, welche den Druck auf Kinder und Eltern, einer Behandlung mit psychotropen Substanzen zuzustimmen, belegen. Die Biographien sollen zudem Hinweise darüber liefern, wie der Ablauf des diagnostischen Prozesses verlief, bspw. ob auch da bereits Druck auf Kinder und Eltern ausgeübt wurde.
Projektleitung
Das Projekt wird durch Beatrice Gnaegi und Pascal Rudin geleitet und durch das Departement Soziale Arbeit der Fakultät für Sozial- und Politikwissenschaften der Universität Edinburgh begleitet.