Pressemitteilungen

Offizielle Pressemitteilungen der Konferenz ADHS

Ritalin & Co nur noch 2. Wahl

am .

Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen – Verordnung von Stimulantien nur in bestimmten Ausnahmefällen: Ritalin & Co sind nur noch zweite Wahl.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) als das höchste Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen Deutschlands hat am 16. September 2010 die Verordnungsfähigkeit bestimmter Stimulantien aufgrund des Risikos, das vor allem für Kinder und Jugendliche mit der Einnahme dieser Medikamente verbunden ist, künftig noch weiter eingeschränkt, als das bisher der Fall war.

Dies betrifft das starke Psychopharmakon Methylphenidat (Ritalin, Medikinet etc.), das bei der Diagnose ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung) sehr häufig bei Kindern verordnet wird. Nutzen und Risiken dieser Medikamente müssen nun viel sorgfältiger abgewogen werden. Zu den häufigsten Nebenwirkungen zählen Schlafstörungen, Appetitlosigkeit, Weinerlichkeit und langfristig ein geringeres Körperwachstum. Stimulantien wie Methylphenidat sind grundsätzlich nicht verordnungsfähig und nur ausnahmsweise im Rahmen eines ganz eng begrenzten Indikationskatalogs zugelassen. Der Befund AD(H)S muss im diagnostischen Prozess künftig noch umfassender als bisher geprüft werden, und die Verordnung dieser Medikamente darf nur noch von Spezialisten für Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen erfolgen. Zudem muss die medikamentöse Behandlung regelmäßig unterbrochen werden, um ihre Auswirkungen auf das Befinden des Kindes beurteilen zu können.

Die Bundespsychotherapeutenlammer (BPtk) hebt hervor: Die geänderte Arzneimittel-Richtlinie schreibt jetzt vor, dass

  • eine Behandlung von ADHS ohne Medikamente beginnen muss,
  • Methylphenidat erst dann eingesetzt werden darf, wenn die nicht-medikamentöse Behandlung nicht erfolgreich ist,
  • Methylphenidat auch dann nur innerhalb einer therapeutischen multimodalen Gesamtstrategie eingesetzt werden darf, die neben pharmakologischen Maßnahmen insbesondere auch psychologische, pädagogische und soziale Therapiekonzepte nutzt,
  • die Behandlung unter Aufsicht eines Spezialisten für Verhaltensstörungen bei Kindern durchgeführt werden muss,
  • der medikamentöse Einsatz besonders zu dokumentieren ist, insbesondere bei einer Dauertherapie über zwölf Monate,
  • mindestens einmal jährlich die medikamentöse Behandlung unterbrochen und neu beurteilt werden muss,
  • die ADHS-Diagnose auf Kriterien der DSM-IV oder der ICD-10-Klassifikation beruhen muss.

KONFERENZ ADHS hat sich von Anfang für die Verbesserung der Therapie von mit ADHS diagnostizierten Kindern eingesetzt und sieht sich durch die neue Richtlinie des G-BA in seinen Bemühungen bestätigt. Psychopharmaka müssen immer nur nachrangig, Psychotherapie und Psychoedukation immer erstrangig sein. Leider sah die Praxis bisher viel zu oft genau umgekehrt aus.

Umso mehr begrüßen wir deshalb die nun verbindliche Festlegung einer immer erstrangigen Psychotherapie bzw. Psychoedukation vor einer eventuellen medikamentösen (Mit-) Behandlung.

Ritalin & Co sind nur noch zweite Wahl.

Tags: Deutschland Methylphenidat Ritalin DSM ICD Nebenwirkungen Bundespsychotherapeutenlammer nicht-medikamentöse Behandlung Multimodale Therapie Psychoedukation

Verpassen Sie keine News und tragen Sie sich hier in unsere Newsletter-Verteilerliste ein:

Unsere Arbeit

«Wir sind ein Zusammenschluss von namhaften Wissenschaftlern aus verschiedenen Disziplinen, die sich für eine kritische Auseinandersetzung mit dem Thema ADHS einsetzen.»

Unsere Vision

«Unsere Vision ist es, die Öffentlichkeit zu ermächtigen, das gegenwärtige schulmedizinische ADHS-Konstrukt kritisch zu hinterfragen und damit der einseitigen Biologisierung kindlichen Verhaltens entgegenzuwirken».

Governance

Die Konferenz ADHS wird durch den Vorstand geführt und durch das Kuratorium beraten. Der Generalsekretär vertritt die Konferenz ADHS nach aussen.